Kosten & Förderung
Was kostet eine Wärmepumpe wirklich?
Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an — aber nicht so sehr, dass man keine Spanne nennen könnte. Hier stehen realistische Zahlen, die Förderung und ein Rechner, mit dem Sie Ihren Zuschuss selbst überschlagen.
Die Preisspanne
Für ein Einfamilienhaus liegt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einschließlich Einbau typischerweise zwischen 25.000 und 40.000 Euro. Die Spanne ist so groß, weil sehr Unterschiedliches darin steckt: Gerätegröße, Speicher, Aufwand für den Rückbau der alten Anlage, Elektroanschluss, Aufstellort — und ob einzelne Heizkörper getauscht werden.
Wer Ihnen ohne Ortstermin einen Festpreis nennt, kalkuliert entweder Puffer ein oder muss später nachfordern. Wir rechnen erst und bieten dann an.
Was oft vergessen wird
Zum Vergleich gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern der Betrieb über 15 bis 20 Jahre: Stromverbrauch (abhängig von der erreichten Jahresarbeitszahl), Wartung — und auf der anderen Seite entfallende Kosten für Schornsteinfeger, Gasnetzentgelte und den CO₂-Preis, der weiter steigt.
Die Förderung — Stand seit dem 21. Juli 2026
Der Zuschuss läuft über die KfW (Programm 458). Zum 21.07.2026 wurden die Bedingungen reformiert — hier die aktuellen Bausteine:
- Grundförderung 30 % — für alle Eigentümer, unabhängig von Einkommen und alter Heizung
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % — beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, einer Gas-Etagenheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Nur für selbst genutztes Wohneigentum.
- Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % — gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro), ebenfalls nur bei Selbstnutzung
- Familienzuschlag — lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro
Anerkannt werden Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Gesamtzuschuss ist auf 70 % gedeckelt — bei einem Einkommen bis 30.000 Euro sind bis zu 80 % möglich, also maximal 22.400 Euro.
Zwei Dinge, die sich geändert haben
Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen. Und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte — wer den Austausch plant, fährt früher deutlich besser.
Für Vermieter bleibt es bei der Grundförderung von 30 %; Klima- und Einkommensbonus sind an Selbstnutzung gebunden.
Wichtig in jedem Fall: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden — hier wird der häufigste Fehler gemacht. Und vorher braucht es einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Beides bereiten wir mit Ihnen vor.
Rechnen Sie Ihren Zuschuss
Unverbindlich und ohne Eingabe persönlicher Daten:
Unverbindliche Schätzung nach der BEG-Förderrichtlinie (KfW-Programm 458), gültig seit 21.07.2026. Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist zu diesem Datum entfallen. Höchstsatz 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis 80 %. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Keine Rechts- oder Förderberatung, kein Anspruch auf Auszahlung — die genaue Höhe hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
So läuft es bei uns ab
- Erstgespräch: Baujahr, Heizkörper, Verbrauch — erste Einschätzung, oft schon am Telefon
- Ortstermin und Berechnung: Heizlast nach DIN EN 12831, Aufstellort, Schallbetrachtung
- Angebot: mit klarem Leistungsumfang statt Pauschalen
- Förderantrag: Wir bereiten ihn vor und stellen die Fachunternehmererklärung aus — vor der Beauftragung
- Einbau und Einregulierung inklusive hydraulischem Abgleich
- Wartung: auf Wunsch mit Vertrag, wir erinnern Sie von selbst
Wir rechnen Ihren Fall durch.
Der Rechner gibt die Richtung vor — die genaue Förderhöhe hängt vom Einzelfall ab. Sprechen wir darüber.
0203 / 240 13 anrufen Anfrage senden